AKTUELL! FORDERUNG NACH VERSCHÄRFUNG DES HEILPRAKTIKERRECHTES

Angriff auf den Berufsstand der Heilpraktiker
Angriff auf die Naturheilkunde

Die Geschehnisse in Brüggen-Bracht  - Tod von Patienten  - machen sehr betroffen. Eine lückenlose Aufklärung durch die staatlichen Behörden mit den notwendigen hieraus resultierenden Konsequenzen muss die Folge sein.

Betroffen machen allerdings auch die hierzu ergangenen Kommentierungen in den Medien. Die staatlichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen und schon erscheint wieder einmal der Ruf nach einer Verschärfung des Heilpraktikergesetzes. Wieder einmal, weil die Meldungen in den Medien zur Vorkommnissen an welchen auch Heilpraktiker beteiligt waren, tendenziös, einseitig und oftmals nicht richtig sind.

So berichtete der Spiegel im letzten Jahr über ein Treffen, bei dem eine Gruppe von Menschen einen Selbstversuch mit einem Halluzinogen durchführte unter dem Titel „Heilpraktiker auf Droge“; die Bild schrieb von „berauschten Heilpraktikern in der Heide“; die Welt titulierte mit „Heilpraktiker im Rausch – offenbar ein Therapie-Trip“. Fakt ist, dass bei diesem Selbstversuch auch Ärzte und Psychologen beteiligt waren. Dass dem so gewesen ist wird jedoch, wenn überhaupt, erst irgendwann im Artikel erwähnt. Die Schlagzeilen titulieren auf Heilpraktiker.

Es lässt sich hier nicht der Eindruck verhindern, dass eine solche Berichterstattung planmäßig erfolgt. Gewissen Lobbyisten und Unternehmen scheint der Berufsstand des Heilpraktikers ein „Dorn im Auge“ zu sein, welchen sie am liebsten abgeschafft sehen würden.

Eine Verschärfung des Heilpraktikerrechtes aufgrund evtl. nicht gesetzeskonformer Handlungen eines Einzelnen oder Einzelner zu fordern, ist absurd. Gewissenlose Gesetzesübertretungen Einzelner können nicht durch eine Verschärfung von Gesetzen verhindert werden.

Wenn der Ruf nach einer Verschärfung des Heilpraktikerrechtes erfolgt, stellt sich allerdings die Frage, was verschärft werden soll? So unterliegt der Beruf des Heilpraktikers einem staatlichen Erlaubnisvorbehalt. Niemand darf sich Heilpraktiker nennen, der nicht die amtsärztliche Überprüfung bestanden hat. Das bestimmt das jetzt gültige Heilpraktikergesetz in Zusammenhang mit der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.

Auch hinsichtlich der Ausübung seines Berufes ist der Heilpraktiker zahlreichen Gesetzen unterworfen. So hat er zahlreiche Verbote und Regelungen zu beachten. Exemplarisch sei das Infektionsschutzgesetz genannt. Hier wird u.a. ausdrücklich bestimmt und geregelt, welche Krankheiten ein Heilpraktiker nicht behandeln darf. Auch darf der Heilpraktiker keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen etc. Wer sich nicht an die Gesetze und Regelungen hält, dem droht ein Berufsverbot. Die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz bestimmt, dass die Erlaubnis durch die höhere Verwaltungsbehörde zurückzunehmen ist, wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass dem Heilpraktiker die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen.

In der Berichterstattung der Medien werden jedoch Handlungen eines Einzelnen zum Anlass genommen einen gesamten Berufsstand, den des Heilpraktikers, zu verunglimpfen. In diesem Zusammenhang wäre eine differenziertere Betrachtung wünschenswert, ist allerdings auch unabkömmlich.

Bei alledem darf nicht übersehen werden, dass mit der Verunglimpfung des Berufsstandes des Heilpraktikers auch eine solche der Naturheilkunde an sich einhergeht. Der Berufsstand des Heilpraktikers steht quasi stellvertretend für die Anwendung von naturheilkundlichen Therapien, welche für die Volksgesundheit und unzählige Bürger wertvolle und gewünschte Dienste leistet. Einige von ehemals als rein alternativ eingestuften Therapien wie z.B. die Homöopathie, die Akupunktur, die Osteopathie haben zwischenzeitlich auch ihren Weg in die klassische Schulmedizin genommen; sie sind damit  zumindest in Teilbereichen wissenschaftlich anerkannt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig weitere alternativ medizinische Verfahren wissenschaftlich erforscht sein werden und somit im schulmedizinischen Sinne anerkannt werden können.

Es kann und darf nicht sein, zugelassen werden, dass eine Missachtung von Gesetzen Einzelner dazu führt, einen gesamten Berufsstand in Misskredit zu bringen. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin ist tatsächlich eine offenere Zusammenarbeit zwischen einzelnen Berufsgruppen wie z. B. Ärzten und Heilpraktikern anzustreben, damit die verschiedenen Methoden sich sinnvoll und zum Besten der Volksgesundheit und des Einzelnen ergänzen können.

Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.
1. Vorsitzende
Marianne Semmelies